Der Rettungsschirm für Heilmittelerbringer - nun soll er doch kommen
Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch vor den Osterfeiertagen dem geforderten Therapeuten-Rettungsschirm eine Absage erteilt hatte, scheint sich das Blatt nun zu wenden. Viele Patientinnen und Patienten scheuen aktuell den Weg zum Arzt, um sich eine Heilmittel-Verordnung ausstellen zu lassen. Das merken die Heilmittel-Praxen an schwindenden Patientenzahlen zunehmend. Laut dem unten verlinkten Artikel der Ärztezeitung zufolge sollen die Therapeuten für einen Zeitraum von drei Monaten jetzt eine einmalige Ausgleichszahlung von 40 Prozent der Vergütung erhalten, die sie im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten haben. Bei einer durchschnittlichen Heilmittelpraxis mit 17.000 Euro GKV-Umsatz kann diese dann mit einer einmaligen Zahlung von gut 20.000 Euro rechnen.
Lesen Sie den Artikel der Ärztezeitung.
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