G-BA: Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Das kann dazu beitragen, dass Patienten, die den Weg aus Angst vor Ansteckung in die Arzt-Praxis vermieden haben, nun doch zur Sprechstunde kommen und der Arzt z. B. die notwendigen Heilmittel-Verordnungen ausstellt.