Zeitlich befristete Mehrwertsteuersenkung und die Auswirkungen für die Heilmittelpraxis
Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 weitreichende Änderungen beschlossen. Unter anderem sollen für den befristeten Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Inzwischen liegt der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)“ vor. Es ist beabsichtigt, dass der Bundesrat das Gesetz in einer Sondersitzung bereits am 26.06.2020 verabschiedet, damit es am 01.07.2020 in Kraft treten kann. Diese geplante Senkung wird vielfältige Auswirkungen auch für die Heilmittelpraxen haben.