Anwendung von Corona-Schnelltests in Praxen, Betrieben und Pflegediensten
Die am Dienstag, den 20.04.2021 in Kraft getretene, geänderten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verpflichtet den Arbeitgeber, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Wir geben Hintergrundinformationen und stellen Ihnen einen Onlinekurs vor, der laienverständlich Hintergrundwissen zur Coronainfektion, zur korrekten Durchführung und Interpretation der Antigen- und Antikörper-Schnelltests vermittelt.
Referenten:
Dr. med. Jörg Ansorg, meduplus GmbH
Uwe Kalin, opta data
Christoph Soldanski, ETL ADVISION